Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer, die auf bestimmte Kapitalerträge erhoben wird. Sie betrifft insbesondere Erträge aus Kapitalvermögen wie Dividenden, Zinsen und Kursgewinne bei Aktienverkäufen. Die Abgeltungssteuer wurde in Deutschland im Jahr 2009 eingeführt und gilt für natürliche Personen, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen.

Die wichtigsten Punkte zur Abgeltungssteuer beim Investieren:

1. Steuersatz und Freibetrag:

  • Steuersatz: Die Abgeltungssteuer beträgt aktuell 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Gesamtsteuersatz kann je nach individuellem Steuersatz variieren.
  • Freibetrag: Für Kapitalerträge gibt es einen jährlichen Freibetrag, der für Alleinstehende und Verheiratete unterschiedlich ist. Kapitalerträge bis zum Freibetrag sind steuerfrei.

2. Anwendungsbereich der Abgeltungssteuer:

3. Steuerliche Abführung und Steuerbescheinigung:

  • Steuerliche Abführung: In der Regel führt die depotführende Bank die Abgeltungssteuer automatisch ab. Das bedeutet, dass die Steuer auf Kapitalerträge direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird.
  • Steuerbescheinigung: Die depotführende Bank stellt Aktionär/innen eine jährliche Steuerbescheinigung aus, die als Nachweis für die abgeführte Abgeltungssteuer dient und bei der Steuererklärung angegeben werden kann.

4. Ausnahmen und Sonderregelungen:

Fazit: Die Abgeltungssteuer ist ein wichtiger Aspekt beim Investieren in Wertpapiere. Aktionär/innen sollten sich über die Funktionsweise der Abgeltungssteuer informieren und ihre steuerlichen Verpflichtungen kennen. Es ist ratsam, sich bei steuerlichen Fragen an einen Steuerberater zu wenden, um die individuelle Situation zu bewerten und von möglichen Steuervorteilen zu profitieren. Mit dem Wissen über die Abgeltungssteuer können Aktionär/innen ihre Anlagestrategie besser planen und die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigen.