Genussrechte sind eine besondere Form der Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen. Im Gegensatz zu Aktien, die Aktionär/innen Miteigentum und Stimmrecht gewähren, gewähren Genussrechte den Inhaber/innen das Recht auf eine gewinnabhängige Vergütung und oft auch auf eine Beteiligung am Liquidationserlös im Falle einer Unternehmensliquidation. Genussrechte sind in der Regel schuldrechtliche Verträge zwischen dem Unternehmen und den Genussrechtsinhaber/innen.
Die Merkmale von Genussrechten
Genussrechte haben bestimmte Merkmale, die sie von anderen Formen der Beteiligung unterscheiden. Hier sind einige wichtige Punkte:
1. Gewinnabhängige Vergütung
Ein wesentliches Merkmal von Genussrechten ist die gewinnabhängige Vergütung. Das bedeutet, dass Inhaber/innen von Genussrechten Anspruch auf einen Teil des Gewinns des Unternehmens haben. Die Höhe der Vergütung kann variieren und in den Genussrechtsbedingungen festgelegt werden.
2. Kein Stimmrecht
Im Gegensatz zu Aktien gewähren Genussrechte in der Regel kein Stimmrecht. Das bedeutet, dass Genussrechtsinhaber/innen keine Mitbestimmungsrechte in Bezug auf Unternehmensentscheidungen haben. Die Entscheidungsbefugnis bleibt beim Management und den Aktionär/innen mit Stammaktien vorbehalten.
3. Nachrangigkeit im Insolvenzfall
Im Falle einer Unternehmensinsolvenz stehen Genussrechtsinhaber/innen in der Regel nach den Forderungen anderer Gläubiger zurück. Das bedeutet, dass sie im Insolvenzfall erst nach den anderen Gläubigern Anspruch auf Rückzahlung oder Liquidationsbeteiligung haben.
Beispiele für Genussrechte
Genussrechte kommen in verschiedenen Branchen und Unternehmen vor. Hier sind drei Beispiele für Genussrechte:
1. Mittelständisches Unternehmen
Ein mittelständisches Unternehmen kann Genussrechte als Finanzierungsinstrument nutzen, um Kapital von Investoren zu beschaffen. Die Genussrechtsinhaber/innen erhalten eine gewinnabhängige Vergütung und können von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens profitieren.
2. Genossenschaften
Genossenschaften sind häufige Nutzer von Genussrechten. Mitglieder einer Genossenschaft können Genussrechte erwerben, um sich finanziell am Erfolg der Genossenschaft zu beteiligen. Die gewinnabhängige Vergütung kann den Mitgliedern zusätzliche Einnahmen verschaffen.
3. Start-ups und Crowdfunding
In der Start-up-Szene und im Crowdfunding werden Genussrechte zunehmend beliebter. Investoren können Genussrechte erwerben und so an den potenziellen Gewinnen des Start-ups oder Projekts teilhaben. Dies ermöglicht es Start-ups, Kapital zu beschaffen, ohne sofort Aktienanteile abgeben zu müssen.
Fazit
Genussrechte bieten Aktionär/innen eine alternative Form der Kapitalbeteiligung. Sie ermöglichen eine gewinnabhängige Vergütung und oft auch eine Beteiligung am Liquidationserlös. Genussrechte können für Unternehmen eine interessante Finanzierungsoption sein und für Aktionär/innen eine Möglichkeit, sich an Unternehmen zu beteiligen, ohne ein direktes Stimmrecht zu haben. Es ist jedoch wichtig, die Bedingungen und Risiken von Genussrechten sorgfältig zu prüfen und sich gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen, bevor man eine Investitionsentscheidung trifft.
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