„Tagesgültig“ bezieht sich auf die Gültigkeitsdauer eines Handelsauftrags. Wenn eine angehende Aktionär/in einen Handelsauftrag an ihre/n Broker/in erteilt, um beispielsweise Aktien zu kaufen oder zu verkaufen, kann sie die Gültigkeitsdauer des Auftrags festlegen. Wenn sie den Auftrag als „Tagesgültig“ kennzeichnet, bedeutet dies, dass der Auftrag nur an diesem spezifischen Handelstag gültig ist.
Funktionsweise von „Tagesgültig“ Wenn eine angehende Aktionär/in einen Handelsauftrag mit „Tagesgültig“ erteilt, wird der Auftrag nur während der Handelszeiten an diesem Tag ausgeführt. Wenn der Auftrag nicht innerhalb dieses Zeitrahmens ausgeführt wird, verfällt er automatisch und wird nicht mehr berücksichtigt. Das bedeutet, dass der Auftrag am nächsten Handelstag erneut erteilt werden muss, wenn die angehende Aktionär/in den Handel fortsetzen möchte.
Vorteile von „Tagesgültig“ Die Verwendung von „Tagesgültig“ für Handelsaufträge bietet angehenden Aktionär/innen einige Vorteile:
- Flexibilität: „Tagesgültig“ ermöglicht es angehenden Aktionär/innen, ihre Handelsstrategie flexibel anzupassen. Wenn sie beispielsweise bestimmte Marktbedingungen abwarten oder kurzfristige Handelsmöglichkeiten nutzen möchten, können sie ihre Aufträge auf den jeweiligen Handelstag beschränken.
- Aktualität: Da Handelsaufträge mit „Tagesgültig“ nur für den aktuellen Handelstag gültig sind, stellen sie sicher, dass die Aufträge den aktuellen Marktentwicklungen entsprechen. Dies ermöglicht angehenden Aktionär/innen, schnell auf Veränderungen zu reagieren und ihre Handelsstrategie anzupassen.
- Risikokontrolle: Durch die Begrenzung der Gültigkeitsdauer auf einen Handelstag haben angehende Aktionär/innen eine bessere Kontrolle über ihre Handelsaktivitäten. Sie können ihre Aufträge regelmäßig überprüfen und bei Bedarf anpassen, um Risiken zu minimieren und ihre Anlageziele effektiver zu verfolgen.
Hinweise zur Verwendung von „Tagesgültig“ Bevor angehende Aktionär/innen „Tagesgültig“ für ihre Handelsaufträge verwenden, sollten sie folgende Punkte beachten:
- Handelszeiten: Sie müssen die Handelszeiten des betreffenden Marktes oder der Börse kennen, um sicherzustellen, dass ihr Auftrag innerhalb des gültigen Zeitrahmens ausgeführt werden kann.
- Auftragsüberwachung: Es ist wichtig, ihre Handelsaufträge mit „Tagesgültig“ regelmäßig zu überprüfen. Wenn ein Auftrag nicht ausgeführt wurde, verfällt er am Ende des Handelstages. In diesem Fall muss die angehende Aktionär/in den Auftrag erneut erteilen, wenn sie den Handel fortsetzen möchte.
- Alternative Gültigkeitsdauern: Neben „Tagesgültig“ bieten viele Broker/innen auch andere Gültigkeitsdauern für Handelsaufträge an, wie beispielsweise „Gültig bis auf Widerruf“ oder „Gültig bis Datum X“. Es ist ratsam, die verschiedenen Optionen zu kennen und diejenige auszuwählen, die am besten zur eigenen Handelsstrategie passt.
Fazit Die Verwendung von „Tagesgültig“ für Handelsaufträge bietet angehenden Aktionär/innen Flexibilität, Aktualität und Kontrolle über ihre Handelsaktivitäten. Indem sie ihre Aufträge auf den jeweiligen Handelstag beschränken, können sie schnell auf Marktveränderungen reagieren und ihre Handelsstrategie anpassen. Es ist jedoch wichtig, die Handelszeiten zu beachten und die Aufträge regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie innerhalb des gültigen Zeitrahmens ausgeführt werden. Durch eine sorgfältige Verwendung von „Tagesgültig“ können angehende Aktionär/innen ihre Handelsziele effektiver verfolgen und ihre Anlagestrategie optimieren.
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